In einem aktuellen Fall verhandelte der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg über einen selbständigen Ausritt eines Kindes mit einem Pony zum Thema Tierhalterhaftung. Zum Hintergrund des Falls: Eine Mutter hatte auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg ein Pony gemietet, mit dem das Mädchen ausreiten sollte. Das Mädchen stieg auf und die Mutter führte das Pony in ein Waldstück in der Nähe. Zwei weitere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus. Als die Kinder schneller weiterritten, riss sich das Pony los, um hinterher zu jagen. Dabei fiel das Mädchen herab und verletzte sich. Sie erlitt innere Verletzungen und musste im Krankenhaus einmal reanimiert werden.
Klage Schmerzensgeld
Vom Betreiber des Ponyhofs verlangte sie in einer Klage Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Dies lehnte der Betreiber des Ponyhofs ab. Seine Begründung: Die Mutter des Mädchens habe die Verantwortung für das Tier übernommen, als sie es vom Hof geführt hat. Ihn treffe daher keine Schuld. Das Landgericht Oldenburg gab dem Mädchen und seiner Mutter recht und erkannte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro an. Der Ponyhofbetreiber hafte für die Tiergefahr, die sich durch den Unfall verwirklicht habe. Daraufhin legte der Angeklagte Berufung ein und war der Meinung, die Mutter träfe wenigstens ein hälftiges Mitverschulden. Diese Berufung hatte jedoch keinen Erfolg.
Begründung des Gerichts: Tierhalterhaftung
Der Senat wies darauf hin, dass ein Halter eines Tieres grundsätzlich für den Schaden haftet, den das Tier verursacht. Es hafte aber auch derjenige, der die Aufsicht über ein Tier hat. In diesem Fall war das die Mutter des Kindes. Dies gelte jedoch nicht, wenn sich der sogenannte Tieraufseher entlasten könnte, was hier der Fall sei. Zwar hätte die Mutter die Aufsicht über das Pony übernommen, als sie es vom Hof führte. Ihr hätte auch die Gefahr klar sein müssen. Allerdings habe sie beweisen können, dass ihr kein Mitverschulden anzulasten sei, da sie das Tier nach ihren Möglichkeiten beaufsichtigt hatte. Sie habe davon ausgehen dürfen, dass ein Pony, das für Ausritte im Gelände vermietet wird, über eine gewisse Routine verfügt und nicht besonders gesichert werden muss, zumal ihr das Tier mit einem einfachen Führstrick übergeben worden sei. Die Mutter habe keine Chance gehabt, das Tier zu stoppen oder ihre Tochter rechtzeitig aus dem Sattel zu heben. Sie treffe daher keine Mitschuld und der Stallbetreiber haftet. Das ausgeurteilte Schmerzensgeld von 10.000 Euro sei angemessen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.