Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GMBH ist bemüht, ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Dienste:

    KATEGORISIERUNGTECHNOLOGIE(N)
    ProdukteOnline-PublikationenPlattformtechnologie von LookUP!
    DateienPDF
    Webtalksvia Zoom
    Elektr. GeschäftsverkehrMails/DokumenteHTML, PDF
    Vertriebliche WebseitenShopWooCommerce
    LandingpagesWordPress
    Redaktionelle InhalteArtikelWordPress, YouTube

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Dienste sind teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung (entspricht den WCAG 2.1 – Stufe AA).

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Unsere Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, wir arbeiten aber kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

    Geplante Maßnahmen

    Wir planen folgende Verbesserungen:

    • Schrittweise Umstellung aller PDF-Dokumente auf barrierefreie Formate
    • Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit aller Formulare
    • Vollständige Prüfung und Anpassung der Alternativtexte
    • Verbesserung des Farbkontrastes (z.B. bei Buttons)
    • Einführung von Skip Links zur Verbesserung der Navigation
    • Verbesserung der hierarchischen HTML-Struktur
    • Sichtbarmachung des Tastatur-Fokus zur besseren Orientierung bei der Navigation

    Feedback und Kontakt

    Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website feststellen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

    Barrierefreiheitsbeauftragte/r
    FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GmbH
    Mandichostraße 18
    86504 Merching
    E-Mail: barrierefreiheit@forum-zeitschriften.de
    Telefon: +49 (0)8233 381-133

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:

    Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
    c/o Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
    Spittelmarkt 10
    10117 Berlin
    www.bfsg-monitoring.de

    Stand der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft.