Am 22. November 2022 tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft.
Im Mai diesen Jahres hatte das Bundekabinett die von Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft) vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) beschlossen. Die bereits seit 1999 nicht mehr veränderte GOT passt die tierärztlichen Leistungen an die modernsten Untersuchungsverfahren und den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand an. Zudem sollen die neuen Gebührensätze den wirtschaftlichen Erfordernissen für den Betrieb einer Tierarztpraxis entsprechen. Neuere Behandlungsmethoden wie die sogenannte Kernspintomografie (MRT) können ein Segen für Tier und Besitzer sein, haben aber auch ihren Preis – Tierärzte müssen ihre Behandlungen angemessen bezahlt bekommen und ebenso angemessen abrechnen können, sonst drohe vielen Praxen früher oder später das Aus. Die meisten Gebührensätze und Behandlungskosten für Tiere sind im Zuge der neuen GOT gestiegen, wurden aber nicht willkürlich angepasst, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Das BMEL fand im Rahmen einer umfassenden Studie außerdem heraus, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen würden. Die Studie wurde im November 2021 veröffentlicht. Die neue Tierärztegebührenordnung gilt seit dem 22. November 2022.
Laut dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte seien alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten. Auch für Tierhalter sollen sich so Vorteile ergeben, zum Beispiel würden sie durch die Transparenz der Gebührenordnung vor Übervorteilung geschützt, so die Bundestierärztekammer. Die GOT sichere die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistung.
Beispiele
Eine allgemeine Untersuchung mit Beratung kostet laut der neuen GOT einfach 30,78 Euro. Für Hausbesuche müssen Pferdebesitzer künftig mit 34,50 Euro rechnen. Als Wegegeld sieht die GOT 3,50 Euro pro Dkm, mindestens aber 13 Euro, vor. Eine Injektion beziffert die neue GOT mit 11,50 Euro. Ausführliche Infos sowie die GOT zum Download finden Sie hier.