Der Boxenbau und die Einrichtung von pferdegerechten Boxen erfordern einiges an Überlegung, Abwägung und Planung. Der Betriebsberater und Gutachter Georg Fink erklärt: „Jede Boxenplanung muss die aufzustallenden Pferde berücksichtigen. Eine Einheitsplanung für alle Pferde gibt es nicht – hier sind Fachleute gefragt, die individuell und zielgerichtet beraten.“ Er empfiehlt, sich auch bei der Kalkulation der Kosten von Reitanlagenplanern oder in diesem Bereich erfahrenen Architekten beraten zu lassen, um alle wichtigen Bereiche zu bedenken und die oft sehr unterschiedlichen Angebote einzuschätzen. Grundsätzlich rät Georg Fink künftigen Bauherren, vor allem auf Funktion und Sicherheit Wert zu legen und den Preis als zweitrangig zu betrachten
Wichtige Vorgaben zum Boxenbau
Vorgaben aus den Leitlinien | |
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Deckenhöhe: | Altbauten ≥ 1,5 x Wh. Empfehlung für Neubauten: 2 x Wh. |
Stallgassenbreite: | Bei geschlossenen Boxentüren ≥ 2,50 m (Großpferde) ≥ 2 m (Kleinpferde) Bei hälftig zu öffnenden Boxentüren ≥ 3 m 2,50 m (Kleinpferde) (Großpferde), |
Boxenfläche: | Einzeln gehaltenes Pferd ≥ (2 x Wh.)² Länge der Boxenschmalseite ≥ 1,75 x Wh. Abfohlboxen ≥ (2,3 x Wh)² |
Trennwände: | Höhe: 1,3 ≥ Wh. Bei Hartholz Dicke von ≥ 4 cm Halbhoch geschlossene Trennwände empfohlen (geschlossene Trennwände nur in Ausnahmefällen) |
Türen: | Türbreite ≥ 1,20 m (Ponys ≥ 1,10 m) Türhöhe bei Außenboxen und bei Schiebetüren (Laufschiene) ≥ 1,4 x Wh. |
Höhe der Fressebene: | 0,3 - 0,4 x Wh |
Höhe der Tränke: | 0,3 - 0,4 x Wh. |
Widerristhöhe: | Wh. |
Die Vorgaben beziehen sich auf die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2009).
Den gesamten Artikel lesen Sie in Pferdebetrieb Ausgabe 07-2017. Hier können Sie Pferdebetrieb kostenlos probelesen.