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    Home»News & Aktuelles»Equine Infektiöser Anämie: Neue Verordnung für Veranstalter
    News & Aktuelles

    Equine Infektiöser Anämie: Neue Verordnung für Veranstalter

    4. August 2020
    Equine Infektiöse Anämie
    Foto: Robert Kraft/stock.adobe.com
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    Die sogenannte Einhufer-Blutarmut-Verordnung hat sich verändert und bringt für Organisatoren von Pferdesport- und Zuchtveranstaltungen einen gewissen Mehraufwand mit sich. Bei jeder überregionalen Veranstaltung, bei der Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, sollen die Veranstalter nun ein Register mit Pferdedaten führen. Dadurch sollen – im Falle eines Ausbruchs  von Equine Infektiöser Anämie – die zuständigen Behörden Infektionsketten schneller ermitteln können. Das gilt zum Beispiel für Veranstalter von Turnieren, Zuchtveranstaltungen oder breitensportlichen Veranstaltungen. Sie müssen die Daten digital oder manuell erfassen und auf Verlangen der Behörden vorzeigen können. Die Register müssen sie für drei Kalenderjahre aufbewahren. Die Verordnung passiert auf Wunsch der Bundesländer hin. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kritisiert dieses Vorgehen.

    Folgende Daten müssen Veranstalter erfassen:

    • Name des Pferdes bzw. des Ponys
    • Transpondercode / bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen Transponder haben, die Lebensnummer im Equidenpass
    • Name und Anschrift des Halters
    • Standort der Haltung oder des Betriebe

    Kritik der FN

    Die Verordnung sieht die FN kritisch. „Wir sind ganz und gar nicht glücklich über die Änderung der Verordnung, denn sie bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Veranstalter im Pferdebereich. Viele davon sind zum Beispiel bei der Organisation von Turnieren oder Lehrgängen auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, die jetzt schon immer schwerer zu motivieren sind. Mit zunehmenden behördlichen Auflagen ist davon auszugehen, dass noch weniger Menschen bereit sind, sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich zu engagieren“, warnt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Stattdessen verweist die FN auf bestehende Datenbanken und Register, die im Seuchenfall schnell Informationen liefern könnten. Da die Verordnung dennoch in Kraft getreten ist rät Soenke Lauterbach: „Wir appellieren deshalb an alle Veranstalter, das entsprechende Register zu führen, um keinen Ärger mit den Behörden zu bekommen. Wir arbeiten aber mit unseren Landes- und Zuchtverbänden weiter daran, eine technische Lösung zu finden, um die Arbeit auf den Veranstaltungen zu erleichtern.“

    Im Jahr 2017 waren beispielsweise Fälle von Infektiöser Anämie bekannt geworden. 

    www.pferd-aktuell.de

    Equine Infektiöse Anämie Gesundheit Gesundheitsmanagement Turnier Veranstaltung Vorgabe

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