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    Home»N&A PM/Advertorial»Helfende Hände: Finanzielles Risiko für Pferdebetriebe
    N&A PM/Advertorial

    Helfende Hände: Finanzielles Risiko für Pferdebetriebe

    9. November 2018
    Foto: Uelzener
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    Advertorial: „Kannst du mir schnell helfen?“ Diese Frage kann auf einem Pferdebetrieb zu teuren Konsequenzen führen. Kommt eine betriebsfremde Person bei der Hilfestellung zu Schaden oder das Pferd zieht sich dabei eine Verletzung zu, ist der Pferdebetrieb haftbar.  

    Risiko: Unerfahrene Helfer

    Hektisches Treiben und wenig Zeit sind auf einem Pferdebetrieb keine Seltenheit – über Hilfe ist man dankbar. Mitarbeiter und Inhaber sollten dabei jedoch sehr vorsichtig sein. Ein Blick in die Praxis zeigt die Risiken: Ein unerfahrener Gastreiter springt spontan ein und hilft die Pferde von der Koppel zu holen. Ein Pferd erschreckt sich, reißt den freiwilligen Helfer zu Boden und er bricht sich das Bein. Der Pferdebetrieb hat fahrlässig gehandelt und muss für die Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld aufkommen. Grund: Die mangelnde Erfahrung des Helfers war hier bekannt und Komplikationen vorhersehbar.

    Besonders wenn bei der spontanen Hilfe Fehler durch die mangelnde Fachkenntnis des Helfers passieren, muss der Betrieb teils mit hohen Kosten rechnen. Sie sind haftbar für die entstandenen Schäden.

    Neben Personen können, aber auch Pferde zu Schaden kommen: Ein Pferd soll auf den Anhänger verladen werden. Die Zeit ist knapp und eine weitere Hand wäre hilfreich. Ein unerfahrener Reiterschüler hilft. Durch die fremde Person wird das Pferd nervös und verletzt sich während des Aufladens. Hierbei liegt die gleiche Sachlage vor. Die Mitarbeiter haben fahrlässig gehandelt. Sie wussten von der mangelnden Pferdekenntnis des spontanen Helfers. Die Kosten für die Behandlung des Pferdes trägt somit der Betrieb und kann ebenfalls für die Folgen haftbar gemacht werden.

    Desto mehr Fachkenntnis, desto geringer die Unfallgefahr

    Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn ein langjähriger Pensionseinsteller einspringt. Er hat ausreichend Erfahrung und kennt die Pferde auf dem Hof. Auch eine Verabredung unter Pensionseinstellern, gegenseitig ihre Pferde von der Koppel in den Stall zu bringen, ist rechtlich in Ordnung. Bei Unsicherheiten bezüglich der Fachkenntnis des Helfers gilt: Hilfe lieber ablehnen.

    Generell: Bei spontanen Helfern auf einem Pferdebetrieb gibt es nicht nur schwarz und weiß. Desto unerfahrener der Helfer ist, desto größer können Schäden und somit die finanziellen Risiken werden. Mitarbeitern und Inhabern muss klar sein, dass Hilfe von unerfahrenen Reitern und Besuchern schwerwiegende Konsequenzen haben können. Für Unfälle trägt der Betrieb eine Mitschuld.

    Schutz vor Haftpflichtrisiken

    Pferdebetriebe können das finanzielle Risiko eines Haftpflichtschadens mindern. Pferdebetriebe sollten prinzipiell eine Betriebshaftpflicht abschließen und darauf achten, dass die Schäden an Fremdpferden im Versicherungsumfang enthalten sind.

    Kontakt
    Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. I 29525 Uelzen
    Telefon 0581 8070-0 I info@uelzener.de I www.uelzener.de

    Advertorial Betriebsführung Betriebshaftung Finanzen Haftung PB-Slider Risiko uelzener uelzener versicherungen

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    “Pferdebetrieb” ist eine Publikation der Sparte "Tier-Zeitschriften" der Forum Zeitschriften und Spezialmedien GmbH. Zum Portfolio gehören auch: Arbeitskreis Pferd und Horse-Gate.

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