Herpes generell
Herpes ist ein hochansteckendes Virus, das die meisten Pferde (ca. 90%) in ihrem Körper haben. Leider kann das Virus durch Stress immer wieder reaktiviert werden.
Es gibt 9 verschiedene EHV Viren, wobei EHV 1 und EHV 4 die größte klinische Relevanz haben.
EHV 4 (und auch EHV 1) verursacht fieberhafte Atemwegserkrankungen, die Pferde bekommen hohes Fieber, Husten und Nasenausfluss.
EHV 1 führt als klinisch wichtigste Folge zum Stutenabort. Kann aber auch, wie jetzt in Valencia geschehen, das Nervensystem schädigen. Die Folgen können Lähmungserscheinungen und Koordinationsstörungen bis hin zum Festliegen sein. Anfangs entwickeln die Pferde Fieber und nach ein paar Tagen einen unkoordinierten Gang der Hinterhand. Es kann zu Problemen beim Harn- und Kotabsatz kommen. Die Probleme entstehen durch Einblutungen im Rückenmark, die das Virus verursacht.
Als Prophylaxe sollte geimpft werden. Bei der Impfung ist es wichtig, den gesamten Bestand zu impfen, um so die Virusausscheidung zu verringern und den Infektionsdruck zu senken.
Was ist bei einem EHV Ausbruch zu beachten?
Eine Diagnose kann über einen Nasentupfer oder über Blut, mittels PCR und Virusanzucht, gestellt werden. Bei einem infizierten Pferd muss der gesamte Stall in Quarantäne und alle Pferde im Bestand müssen genau beobachtet werden. Dafür ist es sinnvoll bei den Pferden 2-mal täglich Fieber zu messen. Es sollten keine Neuzugänge aufgenommen werden. Der Zutritt zum Stall muss für Besucher und Unbefugte geschlossen werden, wobei auch der Hufschmied und Tierarzt bei Ihren Besuchen Schutzkleidung tragen sollen. Für Pferde, die in Boxen gehalten werden, müssen für jedes Pferd ein Kittel sowie genügend Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen. Der Kittel wird am besten vor die jeweiligen Boxen gehängt. Auch das Händewachen und Desinfizieren nach jedem Pferdekontakt ist Pflicht, um die Übertragung des Virus von Pferd zu Pferd zu unterbinden. Hilfreich kann dafür ebenfalls das Auslegen von Desinfektionsmatten zur Schuhdesinfektion zwischen den Stalltrakten sein. Vom Ablauf der Versorgung gilt immer, erst die gesunden Pferde misten und füttern und dann die Kranken.
Neue Pferde, die in den Stall kommen
Wenn möglich sollten Pferde, die neu in einen Stall kommen, die ersten zehn Tage abgesondert von den anderen Pferden gehalten und genau beobachtet werden. Ein separater Quarantänestall eignet sich hier am besten. Optimal wäre es, wenn das neue Pferd ein kurzen gesundheitlichen Check vom zuständigen Tierarzt erhält, wobei auch der Impfstatus kontrolliert wird. Es empfiehlt sich für den gesamten Bestand ein einheitliches Impf- und Entwurmungskonzept umzusetzen. Bei einem geplanten Stallwechsel sollte das Pferd am besten noch im alten Stall 2 Wochen vor Umzug geimpft werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte im neuen Stall frühestens nach einer Eingewöhnung von ca. 4 Wochen geimpft werden.
Wie kann ich meine tragenden Stuten grundsätzlich schützen?
Erst einmal ist es gut, alle sonst auch geltenden und gängigen Hygiene-Maßnahmen einzuhalten. Die wichtigste Maßnahme sollte sein, dass man die Zuchtstuten in einem separaten Stall hält und den Kontakt zu den übrigen Pferden vermeidet. In Beständen mit Zuchtstuten ist die Durchführung einer Bestandsimpfung gegen Herpes umso wichtiger. Trächtige Stuten sollten im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden. Mit einer Lebendvakzine kann auch im 4.-5. und 8. Monat geimpft werden.
Die Impfung generell
Es kommt darauf an, welcher Impfstoff eingesetzt wird. Kommt ein inaktivierter Impfstoff zum Einsatz gilt folgendes Impfschema: Geimpft werden können Fohlen ab einem Lebensalter von 5, besser 6 Monaten. Die Impfung setzt sich zusammen aus einer Grundimmunisierung mit insgesamt drei Impfungen und anschließenden Wiederholungsimpfungen. Bei der Grundimmunisierung werden zwei Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen und eine dritte Impfung nach 6 Monaten durchgeführt. Die anschließenden Wiederholungsimpfungen müssen alle 6 Monate erfolgen. Bei dem Einsatz einer Lebendvakzine sind es zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von 3-4 Monaten (Beginn ab dem 6. Lebensmonat) und einer halbjährlichen Wiederholung.
Ist ein Herpesausbruch derzeit beim Veterinäramt melde- oder anzeigepflichtig?
Der Nachweis des Equinen Herpesvirus ist derzeit nicht melde- oder anzeigepflichtig. Die Entscheidung, ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wir über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt. Der Unterschied zwischen Anzeige- und Meldepflicht ist, dass bei der Meldepflicht die Fälle nur registriert werden, jedoch vom Veterinäramt keine Maßnahmen wie eine Sperrung des Bestandes getroffen werden können. Dieses ist erst bei einer Anzeigepflicht möglich. Derzeit wird diskutiert, ob das Equine Herpesvirus eine Meldepflicht bekommt, um einen besseren Überblick über alle Fälle zu bekommen.
Jonathan Müller
Key Account Manager & Fachberatung Pferd
MSD Tiergesundheit
Redaktionstipp: Hygiene-Maßnahmen