Eine Reiterin muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Arzt- und Anwaltskosten zahlen, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. So hat das Landgericht Koblenz entschieden.
Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Radtour in der Nähe des Laacher Sees, als ihnen auf dem Weg zwei Reiterinnen entgegenkamen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie und zog sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch an der Schulter zu. Die Klägerin musste für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Sie behauptete, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb verlangte sie von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Behandlungs- und Anwaltskosten. Die Beklagte verweigerte die Zahlung und behauptete, dass die Klägerin gestürzt sei, weil sie unachtsam gebremst hatte. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Pferd schubst Radlerin: Tiergefahr
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 6.000 Euro verurteilt. Nach Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes sowie den beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das Pferd die vorbeifahrende Klägerin mit seinem Hinterteil vom Rad gestoßen hatte. Wenn ein Tier einen Menschen verletzte, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Es komme laut Gericht nicht mal darauf an, ob es tatsächlich eine Berührung zwischen Pferd und Radlerin gab. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich den Weg versperrt habe, habe sich dadurch die Tiergefahr realisiert.
Kein Mitverschulden der Radfahrerin
Ein Mitverschulden der Radfahrerin sah das Gericht nicht. Durch die Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro angemessen, ebenso wie die Übernahme der Arzt- und Anwaltskosten.
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