Die Sommermonate bedeuten für Pferde viel Zeit an der frischen Luft – als hervorragende Temperaturregler kommen sie mit vielen Witterungen klar. Bei starken Niederschlägen, heftigem Wind oder extremen Temperaturen ist ein Weidehütte, ein Sonnensegel oder Weidezelt trotzdem willkommen. Unter Umständen sind sie sogar verpflichtend. Pferdebetrieb hat mit Verena Frank vom Fachzentrum Pferdehaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach (Bayern) über praktikable Lösungen und die dazugehörigen Vorschriften gesprochen.
Koppelzeit ist die schönste Zeit – am liebsten so lange und intensiv wie möglich. Unter gewissen Witterungsumständen, sollte den Pferden jedoch ein Unterstand, zum Beispiel eine Weidehütte oder ein Weidezelt, zur Verfügung stehen. Denn so können sie sich vor lästigen Stechinsekten oder Niederschlägen zurückziehen. Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten sehen vor: „Ein Witterungsschutz muss unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein, wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden. Auch in anderen Fällen muss geprüft werden, ob ein geeigneter Witterungsschutz erforderlich ist.“
Anforderungen an den Witterungsschutz
Prinzipiell lehnen die Leitlinien die Anforderungen an einen Witterungsschutz an die einer Liegehalle im Offenstall an. Das gilt auch was die Größe anbelangt. Das Motto „Platz ist auch in der kleinsten Hütte“ lässt sich also nicht unbedingt für den Witterungsschutz anwenden. Expertin Verena Frank führt aus: „Eine Weidehütte muss so gestaltet sein, dass sich alle Pferde gleichzeitig vor den ungünstigen Witterungseinflüssen schützen können. Demnach müssen nach den Leilinien für ein 1,70 m großes Pferd mindestens 8,67 m² zur Verfügung stehen (Formel ≥ 3 x Widerristhöhe²). Die lichte Deckenhöhe muss nach den Leitlinien für dieses Pferd mind. 2,55 m betragen. Das Fachzentrum Pferdehaltung empfiehlt über die Mindestanforderungen der Leilinien hinaus mit mindestens 10 m² Fläche pro Pferd und einer Höhe von circa 3,50 m zu planen.“
Auch in puncto Sicherheit gibt es einiges zu beachten. Verena Frank hält fest: „Weidehütten oder Weidezelte müssen so gestaltet sein, dass sich Pferde nicht festklemmen oder an scharfen oder hervorstehenden Teilen verletzen können. Stababstände und sonstige Öffnungen mit einer lichten Weite von 6 bis 30 cm sind risikobehaftet. Hierauf ist insbesondere bei Weidezelten zu achten, da diese meist an einem Metallgestell befestigt sind. Die Erfahrung zeigt leider, dass hier noch viel Handlungsbedarf besteht.“ Die Expertin nennt außerdem Bäume und Buschgruppen als Möglichkeit, einen natürlichen Witterungsschutz auf der Weide zu bieten. Aber aufgepasst! Einige Sorten sind für Pferde giftig oder können Krankheiten auslösen, wie die Weidemyopathie durch den Bergahorn. Außerdem können Laubbäume in der feuchten, kalten Jahreszeit als Unterstand ungeeignet sein, denn unter ihnen bildet sich schnell Matsch. Eine künstliche Alternative sind Weidehütten, Weidezelte und Sonnensegel.
Wohin damit?
Die Positionierung der Weidehütte auf der Weide hat Einfluss darauf, wie die Pferde sie annehmen. Idealerweise steht sie so, dass alle Herdenmitglieder etwas davon haben. Verena Frank empfiehlt: „Weidehütten sollen so platziert werden, dass sich Pferde nicht nur hinein, sondern auch daneben oder dahinter stellen können. So können auch rangniedrige Tiere ihn als Windschutz nützen, ohne dass sie sich in der Hütte aufhalten müssen.“ Bestenfalls steht der Unterschlupf also nicht direkt am Zaun und ihr Zugang sollte frei sein. „Geeignet ist ein erhöhter Platz, welcher den Pferden eine Übersicht bietet und damit dem Fluchttier Pferd gerecht wird“, rät die Expertin. Außerdem empfiehlt sie, die Öffnung nach Süden hin auszurichten. Aber auch die Arbeitswirtschaftlichkeit sollte bei der Positionierung eine Rolle spielen. Verena Frank gibt zu bedenken: „Die Weidehütte sollte nicht zu weit von der Zufahrt der Weide entfernt sein, sodass der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin diese einfach kontrollieren können.“.
Baurecht
Wer kurzentschlossen auf die Idee kommt, einen Witterungsschutz errichten zu wollen und diesem Vorsatz prompt Taten folgen lässt, sollte nochmal innehalten und sich vorab mit dem Baurecht beschäftigen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt das Fachzentrum Pferdehaltung, vorab den Kontakt mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde aufzunehmen. Verena Frank erläutert: „Das Baugesetzbuch gilt bundesweit, jedoch hat jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung, weswegen die baurechtliche Beurteilung doch von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. In Bayern greift hier beispielsweise § 57 der bayerischen Bauordnung, wonach Unterstände für landwirtschaftliche Betriebe verfahrensfrei sind, sofern sie baurechtlich diesem dienen. Voraussetzung ist demnach, dass es sich nach § 35 BauGB um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Verfahrensfrei bedeutet dabei, dass der Bauherr selbst prüfen muss, ob diese Kriterien erfüllt sind und selbst dafür verantwortlich ist, dass die Anforderungen an das öffentliche Recht eingehalten werden.“
Entscheidend sei, dass es sich um einen Unterstand und nicht etwa um einen Offenstall handle. „Dies ist neben anderen Faktoren dadurch gekennzeichnet, dass die Pferde nur vorübergehend dort sind und an einem anderen Ort einen festen Stallplatz haben“, erläutert die Expertin.
Weidehütten
Wer sich für eine Weidehütte entscheidet, steht vor einer Auswahl unterschiedlicher Optionen. Abhängig von den individuellen Ansprüchen bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten. Von der einfachen selbst gezimmerten Holzhütte bis hin zum edlen, gemauerten Weidehäuschen ist alles dabei. Während letzteres mit Langlebigkeit, Stabilität und Optik punktet, ist eine gemauerte Lösung in den meisten Fällen nicht sehr schnell umzusetzen. Meist benötigt sie zudem einen Fachmann. Selbst bauen können Betriebsleiter hingegen neben Weidezelten viele Module aus Holz, die es als Bausatz auf dem Markt gibt. Hersteller bieten dazu verschiedene Türmodelle, Trennwände oder Vordächer an. Eine Kombination aus massiver Holz-Technik und der Flexibilität der Weidezelte bieten fahrbare Weidehütten. Sie kommen ohne Fundament aus und lassen sich dank Räder einfach bewegen.
Weidezelte
Jederzeit auf- und abbaubar und herrlich unkompliziert. Das Weidezelt punkten mit seiner Flexibilität. Wer jedoch glaubt, ihr Aufstellen sei grundsätzlich ohne Genehmigung erlaubt, irrt sich. Auch hier ist – je nach Bundesland – ein Kontakt zur Behörde anzuraten. „Mobile Systeme wie Weidehütten auf Rädern und Weidezelte gelten als sogenannte „fliegende Bauten“. Fliegende Bauten werden definiert als “bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden”. Auch bei den fliegenden Bauten ist die Genehmigung in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In Bayern beispielsweise in § 72 der Bayerischen Bauordnung. Fliegende Bauten sind als Bauvorhaben zu betrachten und damit für Privatpersonen genehmigungspflichtig bzw. können für landwirtschaftliche Betriebe verfahrensfrei sein“, gibt Verena Frank an.
Je nach Wunsch bieten Hersteller von Weidezelten verschiedene Formen an. Viele Modelle bestehen aus LKW-Planen, die besonders strapazierfähig und vor allem witterungsbeständig sind. Je nach Bedarf können die Seiten des Weidezelts mit Windschutznetzen bespannt oder komplett frei gelassen werden.
Sonnensegel
Kaum etwas scheint so flexibel, schnell aufgebaut und doch so schnell abgebaut wie ein Sonnensegel. Simpel aber effektiv – denn gerade zu heißen Jahreszeit spendet es herrlichen Schatten. Allerdings schützt ein Sonnensegel nur von oben. Wer auch eine Lösung gegen starken Wind sucht, sollte sich eine andere Lösung suchen. Entscheidend ist bei der Wahl eines Sonnensegels unter anderem das Material, wenn es Wind und Wetter überstehen soll. Auch Sonnenstrahlen können Textilien etwas anhaben und zum Beispiel Farbe verblassen oder brüchige Stellen entstehen lassen. Eine individuelle Frage ist die Aufhängung. Dafür eignen sich zum Beispiel Gebäude oder Bäume. Einige Hersteller bieten aber auch spezielle Pfosten an, die ein Aufhängen noch flexibler gestalten. Aber Achtung! Auch das Aufstellen von Sonnensegeln will baurechtlich überprüft werden, denn die Regeln fallen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aus.
Unsere ExpertinVerena Frank Fachzentrum Pferdehaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach. Auf dessen Website gibt es weitere Informationen und Hilfen zum Baurecht in Bayern. www.lfl.bayern.de |