Ponyreiten ist bei den Kleinsten sehr beliebt. Doch auch hierbei kann es zu Unfällen kommen. So auch ein einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen hatte mit zwei weiteren Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle teilgenommen, bei der sie von einer Angestellten an der Longe geführt wurde. Dabei ist sie vom Pferd gestürzt, welches wiederum auf sie stürzte. Das Mädchen erlitt einen Bein- und Schlüsselbeinbruch, musste operiert werden und saß für sechs Wochen im Rollstuhl. Sie verklagte die Reitsportanlage auf Schmerzensgeld.
Haftung liegt bei der Halterin
Das Landgericht gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Die Reithalle hafte als Halterin des Ponys. Die Begründung: bei dem Unfall habe sich eine typische Tiergefahr realisiert. Zu berücksichtigen sei das Alter des Kindes und seine mangelnde Reiterfahrung, weshalb die Tiergefahr auch gelte, wenn die Klägerin die Kommandos möglicherweise nicht korrekt umgesetzt habe.
Besondere Vorsicht bei Kindern
Die Berufung der Reithalle hatte keinen Erfolg, bei Kindern sei besondere Vorsicht geboten, so der Senat. Da die Reithalle das Pony erst seit einem halben Jahr vor dem Unfall erworben hatte, könne sie sich auch nicht drauf berufen, dass es immer ruhig gewesen sei. Es sei zudem nicht explizit getestet worden, ob das Pony kindliche Reitfehler toleriere.
Die beklagte Reitsportanlage hat auf einen Hinweis des Senats die Berufung zurückgenommen.
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg