Anfragen zu den Pflichten nach dem Mindestlohn-gesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung
(Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft werden, können Unternehmen auch an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung richten:
Tel. 0351/448 34 520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de