Die zweite Runde des Investitionsprogramms Landwirtschaft der Bundesregierung ist gestartet. Noch bis zum 21. April 2021, 18 Uhr, können Anträge gestellt werden. Ursprünglich war die zweite Antragsphase für den Sommer geplant, sie ist nun aber vorgezogen worden. Landwirte, die eine Förderung in Betracht ziehen, sollten sich bis 21. April 2021, 18 Uhr, registriert haben, denn ohne Registrierung ist keine Förderung möglich.
Die nächsten Schritte
Alle Registrierten erhalten im nächsten Schritt am 23. April 2021 von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine Einladung zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren. In diesem können die Landwirte angeben, ob sie der kommenden oder einer der zukünftigen Antragsrunden teilnehmen möchten. Eine Rückmeldung zu diesem Interessensbekundungsverfahren ist bis 30. April um 23.59 Uhr möglich. Angeben müssen die Landwirte den Förderbereich, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche Kostenkalkulation. Ein Zufallsverfahren bringt die Interessensbekundungen anschließend in eine Reihenfolge. Voraussichtlich ab 6. Mai 2021 wird die Landwirtschaftliche Rentenbank dann die Landwirte einladen, einen Ausschussantrag zu stellen. Die Antragsstellung läuft über das Portal der Rentenbank und über die Hausbank.
Insgesamt stehen 816 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen zur Emissionsminderung eingesetzt werden sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Förderung der Ressourceneffizienz.