Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Vom 18. bis 27. Juli können über das Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Interessenbekundungen abgegeben werden.
Die Interessenbekundungen aus April 2021 verlieren ihre Gültigkeit um Chancengleichheit zu gewährleisten. Unternehmen, die an einer Förderung interessiert sind, müssen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Registrierung im Rentenbank-Förderportal.
Nach dem Verfahren führt die Landwirtschaftliche Rentenbank eine Reihung mit allen interessierten Unternehmen durch. Die ersten Einladungen zur Antragsstellung werden voraussichtlich Anfang August versendet.
In dieser Antragsrunde ist es neu, dass in der Kategorie „Anlagen und bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert wurde. Die Verfahren der erforderlichen Baugenehmigung für die Förderung sind häufig sehr zeitintensiv. In den übrigen Kategorien bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Und es gilt für alle Anträge, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen.
Seit Anfang 2021 bietet die Rentenbank im Auftrag des BMEL Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist bis Dezember 2024 befristet. Weitere Infos sind auf der Internetseite der Rentenbank zu finden.