Licht- und luftdurchflutet, sauber und mit der Möglichkeit, Sozialkontakte mit Artgenossen zu pflegen – das sind einige der Standards, die moderne Pferdeboxen erfüllen sollten. So steht es zum Großteil auch in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten, denen Uwe Karow grundsätzlich zustimmt. Der unabhängigen Betriebsberater sieht bei den Vorgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aber auch noch Verbesserungspotenzial.
Pferdebetrieb: Was ist beim Bau von Boxen grundsätzlich zu beachten?
Uwe Karow: Es sollten immer die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten beachtet werden. Hier findet man unter anderem Informationen zur Trennwandstärke, Mindestgrößen von Flächen sowie Tür- und Trennwandhöhen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Elektroabgrenzungen in Boxen und Kleinausläufen tierschutzwidrig sind.
Pferdebetrieb: Wie sollte der Boden in einer Box beschaffen sein?
Uwe Karow: Der Bodenbelag im Aufenthaltsbereich der Pferde muss trittsicher und rutschfest sein sowie den hygienischen Anforderungen genügen. Der Liegebereich muss trocken und verformbar sein. In Ställen sollten alle Liegeflächen eingestreut sein. Bei der Ausführung des Stallbodens ist darauf zu achten, dass Pferde bevorzugt auf weichen, saugfähigen Böden Harn absetzen. Der alleinige Einsatz von Liegematten aus Kunststoff genügt bei Einzelhaltung den Anforderungen nicht. Für die Gruppenhaltung ist der Einsatz von Liegematten noch nicht hinreichend untersucht.