80 % – so hoch soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sein. Ein hohes Ausbauziel des Deutschen Bundestages, denn dieser Anteil lag im vergangenen Jahr gerade mal bei 42 %. Einen Anfang macht der Bundestag mit der Verabschiedung eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Bestandteil dieses Gesetzes ist unter anderem eine Regelung für Agri-Photovoltaik-Anlagen, die Landwirte fortan auch auf Acker- und Grünland errichten dürfen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht darin den Vorteil, dass die wachsende Flächenkonkurrenz abnimmt, weil Tiere unter den Anlagen grasen können und die Fläche somit doppelt genutzt werden kann. Außerdem reduziert der Ausbau erneuerbarer Energien die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Mit der Integration von Agri-PV in die Freiflächenausschreibungen können Landwirte künftig einen Teil zur Versorgung mit erneuerbaren Energien beitragen und gleichzeitig ihre Nutzflächen weiterhin bewirtschaften.