Viele Pferdebetriebe verfügen über eine Führanlage. Richtig eingesetzt können Sie helfen, dem Pferd die nötige Bewegung pro Tag zu bieten. Diese 7 Tipps helfen dabei, Führanlagen sinnvoll und sicher einzusetzen.
1. Von jedem etwas:
Führanlagen sind eine Ergänzung zur freien Bewegung. Sie können diese aber nicht völlig ersetzen. Daher setzt man sie idealerweise in Kombination mit Weidegang, Zeit auf dem Paddock und Training ein.
2. Nicht zu viel:
Pferde sollten pro Tag maximal 60 Minuten in der Führanlage verbringen. Der Betrieb sollte deshalb die Zeit immer im Auge behalten.
3. Das Tempo entscheidet:
Die eigesetzte Geschwindigkeit ist wichtig. Die Pferde sollten Experten zufolge nicht zu langsam gehen, sondern zügig schreiten. Damit das Tempo für alle passt, sollten Tiere mit ähnlicher Geschwindigkeit zusammen in die Führanlage kommen.
4. Keine Feindschaften in der Führanlage:
Neben dem Tempo entscheidet auch die Verträglichkeit darüber, welche Tiere sich zusammen in die Führanlagen trainieren sollen. Dadurch kann unnötiger Stress für die Pferde vermieden werden. Frei nach dem Motto: Mit Freunden zusammen trainiert es sich leichter.
5. Generationenübergreifend:
Um jüngere Pferde mit der neuen Situation bekannt zu machen und ihnen Sicherheit zu geben, können sie zusammen mit erfahrenen Tieren in die Führanlage gebracht werden. Zuvor sollten sie an die Betriebsgeräusche gewöhnt werden. So hilft die Mischung aus erfahrenen und unerfahrenen Tieren, die Situation für alle entspannt zu gestalten.
6. Unter Beobachtung:
Pferde sollten niemals ohne Aufsicht in der Führanlage schreiten. Der Betriebsleiter oder ein Mitarbeiter sollte sie dabei beobachten. Praktisch dafür sind z.B. solche Führanlagen-Varianten, die von außen einsehbar sind. Ein weiteres Plus: Auch die Pferde können nach draußen sehen und Umweltreize aufnehmen. Das motiviert!
7. Sichere Trennpannels:
Der Abstand zwischen den Trennpannels sollte so groß sein, dass die Pferde wenden können. Sie dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Zudem gilt: Trennelemente sind keine Treibelemente. Stromführende Treibhilfen sind laut Tierschutzgesetzt verboten.
Unsere Expertin: Dr. Christiane Müller ist öffentlich verteidigte und bestellte Sachverständige für Pferdehaltung, Pferdezucht und Pferdesport in der Landwirtschaftskammer Kiel. Außerdem ist sie Mitautorin der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten.