Für den Beirat Sport war bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in diesem Jahr die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ein wichtiges Thema. Diese Pflicht zur Herpes-Impfung hat der Beirat zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Beschluss zur Herpes-Impfpflicht
Der Beschluss erfolgte in Folge des Herpes-Ausbruchs auf dem internationalen Turnier in Valencia im Frühjahr 2021. Dabei sind insgesamt 18 Pferde aus verschiedenen Nationen gestorben. FN-Veterinärin Dr. Enrica Zaumnorde-Mertens erklärt, das Hauptziel der Impfung sei es, die Virusausscheidung im Bestand zu senken. Dabei könne die Impfung nicht das einzelne Pferd vor Infektion und Erkrankung schützen. Werden geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammengehalten, sei die Impfung zudem weniger effektiv. Seien jedoch alle Pferde in einem Bestand geimpft, dann sinke die Menge der ausgeschiedenen Vieren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Dadurch sinke das Risiko einer Krankheitsübertragung. Insgesamt überwiegen
Verfügbare Impfstoffe
Laut Informationen von FN gibt es aktuell Impfstoffe von drei Herstellern. Gemein haben sie, dass sie gegen das EHV-1, das eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervorrufen kann, wirken. In selteneren Fällen treten neurologische Verlaufsformen sowie bei Zuchtstuten Aborte auf. Auch die Geburt von lebensschwachen Fohlen treten selten auf.
Die Hersteller hätten signalisiert, dass sie den Bedarf an Impfstoff decken können. Weil am Beispiel des Corona-Impfstoffes jedoch deutlich wurde, dass es bei der Herstellung von Impfstoffen zu Engpässen kommen kann, soll das Jahr 2022 als Übergangsjahr fungieren. So kann genügend Impfstoff produziert werden. Gleichzeitig erhalten die Turnierreiter die Möglichkeit, ihre Pferde rechtzeitig impfen zu lassen.
Der Impfzyklus
Nach einer Grundimmunisierung sind halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung fällig