Der Zuchtbeirat der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat beschlossen, dass die Mindestnote bei der Hengstleistungsprüfung in der Reitsportpferdezucht weiter erhalten bleiben soll. Ein Mehrheit der Delegierten der Zuchtverbände stimmte dafür, das bisher gültige System beizubehalten. Der Antrag der Süddeutschen Zuchtverbände, die Entscheidung zu verschieben, war erfolglos. Was jedoch kommen wird, ist der Abstammungsnachweis II. Das bedeutet eine Änderung der Zuchtverbandsordnung (ZVO) und konkret, dass auch Hengstbuch-II-Nachkommen Abstammungsnachweise bekommen müssen. Der Hintergrund: Bislang erhalten alle Fohlen einen Equidenpass als Tierzuchtbescheinigung; einen Abstammungsnachweis erhielten bisher jedoch nur die Nachkommen von Hengsten und Stuten, die im Hengstbuch I bzw. im Stutbuch I oder II des jeweiligen Verbandes eingetragen sind. Die neuen Bestimmungen gelten für alle FN Zuchtverbände ab 2020 – also bereits für Bedeckungen aus dem Jahr 2019.