Ab 2019 dürfen Züchter ihre Fohlen nicht mehr ohne Betäubung brennen. Das sieht das Tierschutzgesetz vor. In Verbindung mit einer örtlich wirksamen Schmerzausschaltung durch zugelassene Tierarzneimittel ist der Schenkelbrand erlaubt. „Der Schenkelbrand wird also nicht verboten, nur die Umstände, unter denen er angewendet werden darf, verändern sich ab 2019“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Zunächst ist jedoch zumindest eine Brennpause vorgesehen, weil sich die Suche nach einem geeigneten Medikament zur lokalen Betäubung als schwierig erwiesen hat. Dr. Norbert Camp ist Mitglied des Vorstands Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Vorsitzender des Trakehner Verbandes. „Wir haben bis zum Schluss um einen Aufschub gekämpft“, sagte Dr. Camp. Gründe, die aus seiner Perspektive für den Schenkelbrand sprechen sind zum Beispiel die zusätzliche Identifikationsmöglichkeit von Fohlen und das traditionelle Zusammenkommen der Züchter anlässlich des Schenkelbrands.