Auf dem Pariser Platz in Berlin gilt vorerst weiterhin freie Fahrt für Pferdefuhrwerke. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Durchfahrt auf den belebten Platz für Pferdegespanne weiterhin erlaubt. Eine Sperrung erklärte das Gericht für unzulässig.
Vorgeschichte
Dieser Entscheidung war eine Verordnung des Bezirksamts Mitte im Dezember 2017 vorausgegangen: Die Durchfahrt war allen Verkehrsteilnehmern außer Radfahrern und Taxen sowie Anliegern verboten. Beschilderungen wurden entsprechend verändert. Das Bezirksamt begründete das Verbot für Pferdefuhrwerke mit dem Argument, diese seien eine Gefahr für Fußgänger.
Widerspruch
Dagegen legte einer der Inhaber eines Pferdefuhrunternehmens Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein und schürte Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Bezirksamtes. Die potenzielle Gefahr durch Pferdegespanne stelle kein erhebliches Risiko für andere Verkehrsteilnehmer auf dem Pariser Platz dar. Dies würde auch die Unfallstatistik eindeutig belegen: Von insgesamt 14 registrierten Unfällen zwischen 1.12.2012 und 30.11.2017 seien Pferdefuhrwerke nur an zwei Unfällen beteiligt gewesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.