Pferde riechen ähnlich stark wie Rinder und deutlich weniger stark als Schweine. Zu diesem Ergebnis kam der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juni. Damit gab er der Beschwerde eines Pferdezüchters Recht.
Der Fall
Im verhandelten Fall hatte der Nachbar eines Pferdezüchters aus Isernhagen in Niedersachsen per Eilantrag die Baugenehmigung des Züchters gestoppt. Als Grund hatte er die Geruchsbelästigung genannt. Der Pferdezüchter hatte seine Zucht erweitern und dazu einen ehemaligen Kuhstall und eine Scheune umbauen wollen. Dem Antrag hatte das Verwaltungsgericht Hannover stattgegeben. Grundlage dafür war, dass anhand der vorgelegten Geruchsgutachten nicht festzumachen war, dass die Nachbarn des Pferdezüchters keiner unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt würden. Diese ist nach der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GiRL) folgendermaßen festgelegt: Wenn auf dem eigenen Grundstück an mehr als 15 Prozent der Jahresstunden der Pferdegeruch wahrnehmbar ist, ist das unzumutbar. Das Gericht hatte Zweifel, ob der Geruchsfaktor von Pferden ähnlich gering einzuschätzen sei wie der von Rindern.
Pferdegeruch weniger stark als Schweinegeruch
Daraufhin reichte der Pferdezüchter Beschwerde ein und bekam vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen Recht. Der Eilantrag des Nachbarn hätte nach Meinung des OVG erst erfolgreich sein dürfen, wenn klar ist, dass die Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt. Die zugrunde liegende GiRL sollte – so die Entscheidung des OVG – aus drei Gründen zugunsten der Pferdehaltung modifiziert werden: Erstens sollte Pferden ein ähnlicher Geruchsfaktor wie Rindern (0,5) zugewiesen werden, da sie deutlich weniger riechen als Schweine. Zweitens hält besagter Züchter die Pferde nur die Hälfte des Jahres im betreffenden Stall. Für die restliche Zeit sind sie andernorts untergebracht. Deshalb wird der Nachbar also weniger belästigt. Drittens lebt der Nachbar in einem Gebiet, das sehr von Tierhaltung geprägt ist, und ist deshalb verpflichtet, mehr Geruchsbelästigung hinzunehmen.