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    Home»News & Aktuelles»Tödliche Pferdeseuche in Niedersachsen ausgebrochen
    News & Aktuelles

    Tödliche Pferdeseuche in Niedersachsen ausgebrochen

    3. August 2026
    Bild: Nadine Haase / adobe.stock.com
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    Am 30.07.2026 wurde ein Ausbruch der selten auftretenden Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Niedersachsen (Landkreis Northeim) festgestellt. Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Dementsprechend erfolgen Untersuchungen empfänglicher Tiere im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb und die epidemiologischen Ermittlungen werden eingeleitet. Ein Sperrbezirk wurde eingerichtet.

    In diesem Sperrbezirk gelten folgende Punkte:

    • Sämtliche Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel müssen eingestallt werden. 
    • Sie dürfen das Gebiet nur mit einer besonderen Genehmigung verlassen.
    • Halterinnen und Halter sind verpflichtet, dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Landkreises Northeim unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, deren Standort sowie die Zahl verendeter oder erkrankter Tiere per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-northeim.de mitzuteilen.
    • Alle Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel innerhalb des Sperrbezirks werden anschließend vorsorglich untersucht, um eine weitere Verbreitung der Krankheit auszuschließen.

    Übertragung der Viruserkrankung

    Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Syn. Equine Infektiöse Anämie (EIA), Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus, Familie Retroviridae, hervorgerufene Erkrankung von Tieren der Familie Equidae (u. a. Pferde, Esel, Maultiere). Das Virus wird durch das Blut infizierter Equiden übertragen. Infizierte Tiere sind dauerhaft Virusträger.

    Der Erreger, der sich im Blut von Equiden vermehrt, wird durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen oder Stechfliegen übertragen. Die Anwendung von kontaminierten Medizinprodukten sowie Geräten und Instrumenten ist mit einem großen Risiko einer Virusübertragung verbunden. Das Virus kann auch mit Milch, Speichel, Harn und Kot sowie intrauterin oder per Deckakt übertragen werden. Eine Übertragung von Tier zu Tier, etwa im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen, ist möglich, erfordert jedoch einen engen Kontakt der Tiere.

    Symptome der Erkrankung

    Die Seuche tritt in verschiedenen Formen auf mit entsprechend variierender klinischer Symptomatik. 

    Anzeichen für einen akuten Verlauf sind 

    • Punktblutungen (besonders auf Zungenuntergrund und Lidbindehäuten), 
    • Fieber 
    • und Apathie. 

    Die chronische Verlaufsform äußert sich durch

    • Ödembildung, 
    • wiederkehrende Fieberanfälle 
    • und Apathie. 

    Die inapparente Form verläuft ohne sichtbare Krankheitssymptome. Doch auch die gesund erscheinenden Tiere bleiben lebenslang Virusträger und stellen eine potenzielle Infektionsquelle dar.

    Rechtliche Verpflichtung und Maßnahmen

    Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine unverzüglich meldepflichtige Tierseuche nach der Tierseuchenmeldeverordnung und gemäß der Einteilung des neuen Tiergesundheitsrechts der EU eine Seuche der Kategorie D+E. Die kommunale Veterinärbehörde veranlasst, im Falle eines amtlichen ausbruchs der ABE, die nach dem Tiergesundheitsrecht bzw. der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer erforderlichen Maßnahmen, z. B. Probenentnahmen zu diagnostischen Zwecken und epidemiologische Nachforschungen.

    Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind gesetzlich verboten. Nachweislich infizierte Tiere müssen getötet werden, da sie lebenslange Virusträger sind, wodurch sich immer weitere Einhufer anstecken können.

    Hygienemaßnahmen

    Pferdehalter sollten vermehrt auf Insektenschutz und Hygiene achten Dazu gehören:

    • Reinhalten von Ställen und dazugehörigen Räumlichkeiten
    • Trockenhalten von Weiden und Paddocks
    • Insektenschutz in Ställen und auf der Weide
    • Weidegänge zu Hauptflugzeiten blutsaugender Insekten vermeiden
    • Verwendung eines gemeinsamen Equipments, das mit o. g. Stoffen kontaminiert sein könnte, vermeiden; Zubehör, Instrumente, Geräte etc. nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren

    Um Gewissheit über den Infektionsstatus eines Pferdes zu gewinnen, sollten Halter eine regelmäßige Kontrolle auf spezifische Antikörper durchführen lassen.

    Informationen: Tierseucheninfo Niedersachsen

    Gesundheit PB-Slider Pferdehaltung Pferdeseuche

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