Das Thema Umsatzsteuerbefreiung von Pferdepensionsumsätzen ist trotz des für Reitvereine positiven Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) noch nicht abgeschlossen. Da die Entscheidung des BFH vom 16. Oktober 2013 bisher nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist, wenden die Finanzverwaltungen sie nicht auf aktuelle Verfahren von Reitvereinen an.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kämpft weiter und rät ihren Reitvereinen, ablehnende Steuerbescheide weiterhin anzufechten.
Der Hintergrund: Der BFH verwies den Rechtsstreit zurück an das Finanzgericht. Wegen der Erfolgsaussichten einer Klage des RV Reutlingen gab das Finanzamt dem Einspruch gegen den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid statt, sodass der Rechtsstreit mit einem Vergleich und damit ohne Urteil des Finanzgerichts endete. Die Folge: Kein Urteil, keine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und damit keine Übertragung der Entscheidung auf andere Reitvereine. Daher versucht die FN weiter, ein Präzedenzurteil zu erreichen, das dann auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Derzeit ist ein weiteres Verfahren beim BFH anhängig. Darin hatte der klagende Reitverein einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt Kiel geführt und erstinstanzlich verloren.
Die FN rät Reitvereinen, gegen ablehnende Bescheide der Finanzämter Einspruch einzulegen und mit Blick auf das anhängige Verfahren beim BFH (Az. V R 14/15) zu beantragen, dass die dortigen Verfahren ruhen.