Wer ein Pferd ausdrücklich als Sportpferd verkauft, muss auch dafür ein taugliches Tier liefern. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden (Az. 7 O 257/22).
Eine Hobbyreiterin hatte für 13.800 Euro ein Pferd gekauft. Kurz nach dem Kauf stellte der Tierarzt massive Schäden im Knie fest – das Tier lahmte und war für den Sport ungeeignet. Die Verkäuferin bestritt, dass das Pferd bereits beim Verkauf gelahmt hatte. Zwar hatten Käuferin und Verkäuferin im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen. Doch nach Ansicht der Richter zählt der Zweck: Wurde klar ein Sportpferd vereinbart, muss das Tier diese Eigenschaft haben.
Die Richter gaben der Käuferin recht: Die Verkäuferin muss das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Gewährleistungsausschluss greift hier nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Berufung ist möglich.