„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“ Dieser Meinung ist Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Am 3. Juni 2022 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von bisher 10,45 Euro auf nun 12 Euro brutto pro Stunde zu. Am 1. Oktober 2022 ist die Erhöhung in Kraft getreten. Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde ebenfalls erhöht und beträgt nun monatlich 520 Euro. Künftig ist damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn möglich. Die Midijob-Entgeldgrenze wurde ebenfalls angehoben: von 1.300 auf 1.600 Euro pro Monat.