Der FN-Beirat-Sport entschied einige Änderungen der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll- Regeln (ADMR). Diese sind Teil der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und sollen für einen sicheren und fairen Turniersport sorgen. Die übergeordneten Ziele sind Tierschutz, Chancengleichheit und Unfallverhütung. Gültig sind die Regeln ab 1. Januar 2019. Die Änderungen erfolgten auf Empfehlung der ADMR-List-Group hin, die aus Tierärzten, Pharmakologen und Biochemikern besteht.
Nun erlaubt
Reiskeimöl, das bisher verboten und mit einer Karenzzeit von 48 Stunden versehen war, ist nun ADMR-konform, da es als Komponente der Ernährung gilt. Als Ergänzungsfuttermittel ordnet die ADMR-List-Group Methylsulfonylmethan (MSM) ein. Es soll den Gelenkstoffwechsel unterstützen und gilt von nun an als ADMR-konform, da MSM eine für das Pferd verwertbare Schwefelverbindung darstellt. Analog zu Wurmkuren ist ab Januar 2019 der Wirkstoff Phoxim in Ausnahmen erlaubt. Er kommt bei Milbenbefall zum Einsatz. Bisher galt eine Karenzzeit von 8 Tagen. Allerdings gilt nach er LPO weiterhin eine allgemeine Teilnahmebeschränkung für Pferde mit akuten Hautveränderungen. Als Angleichung an internationale Richtlinien wird nun auch in Deutschland Cyclosporin A, das bei der Behandlung von Pferden mit Augenentzündung Anwendung findet, als Ausnahme der ADMR eingestuft.
Ab Januar verboten
Neben den Substanzen, die Turnierreiter demnächst bei ihren Pferden anwenden dürfen, gibt es auch einige Stoffe, die ab Januar nicht mehr erlaubt sind. Dazu gehört Kobalt. Zwar ist Kobalt Bestandteil vom Vitamin B12 und damit für Pferde lebensnotwendig, Kobaltsalze jedoch sind für Pferde giftig. Sie können zur Steigerung der Sauerstoffaufnahme-Kapazität eingesetzt werden. Ob das Kobalt missbräuchlich verwendet wurde, zeigt die Dopinganalytik. Zudem gelten Grenzwerte im Urin und Blutplasma. Pferde, die am Cushing-Syndrom leiden, benötigen Medikamente mit dem Wirkstoff Pergolid. Künftig sind diese als Doping-Mittel einzuordnen, da sie in den Hormonhaushalt der Pferde eingreifen.
Auch Clodionsäure ist nun explizit verboten, da sie langwirksamen Einfluss auf den Knochenstoffwechsel des Pferdes nimmt. Eine Karenzzeit konnte aufgrund mangelnder Daten noch nicht angegeben werden. Ebenso war der Einsatz von Polyacrylamidhydrogelen (PAAG) nicht genau geregelt. Dieser Wirkstoff wird bei Gelenksarthrose eingesetzt und ist nun gemäß Liste Anhang II verboten.
In seiner zugeschriebene Wirkungsweise ist der letzte Stoff, den die Neuerungen betreffen, deutlich bekannter: Baldrian bzw. die darin enthaltene Valerensäure soll beruhigen. Gemäß Liste Anhang I der ADMR ist er nun jedoch verboten. Um sicher zu wissen, dass keine verbotenen Substanzen verwendet wurden, hat die leitende Veterinärmedizinerin der FN , Dr. Henrike Lagershausen, einen Tipp. Sie empfiehlt: „Es ist für jedes Turnierpferd sinnvoll, ein Behandlungsbuch zu führen. Alle Behandlungen des Tierarztes können hier eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob verwendete Substanzen ADMR-konform sind oder nicht. Auch Ergänzungsfutter- und Pflegemittel sollten eingehalten werden, um den Überblick zu behalten.“