Plötzlich liegt ein totes Pferde auf der Weide. Andere Weidegenossen sind merkwürdig ruhig oder zeigen Koliksymptome. Bergahorn ist der Grund. Für Pferde ist der Baum hochgiftig. Ist ein Pferd betroffen, gibt es oft keine Rettung mehr.
Die tödliche Gefahr lauert alljährlich mit dem Beginn des Frühlings. Denn das Gift des Bergahorns befindet sich neben den Flügelfrüchten ebenso in den Keimlingen. Pensionsstallbesitzer müssen sich aber nicht nur über das Wohl der Pferde Gedanken machen, sondern auch über die Haftung bei einer Vergiftung.
Weidemyopathie: Was steckt dahinter?
Die Ursache – die Flügelfrüchte des Ahorns fallen vor allem im Herbst von den Bäumen. Genauso giftig für Pferde kann jedoch auch der Verzehr von Keimlingen des Baumes im Frühjahr sein. Mehrere aktuelle Praxisfälle der Uelzener Versicherungen zeigen die steigende Brisanz. Grund: Der trockene Sommer des vergangenen Jahres sorgte für Futterknappheit auf den Weiden. Durch das kürzere Gras nahmen die Pferde beim Fressen vermehrt Ahornsamen mit auf. Der milde Winter sorgt zusätzlich dafür, dass im Frühling eine große Anzahl an Keimlingen vom Baum produziert wird. Eine ständige Kontrolle der gefährdeten Weiden sollte zu den Aufgaben eines Pensionsstalls gehören.
Das Krankheitsbild – die atypische Weidemyopathie ist eine Störung des Muskelstoffwechsels. Der Giftstoff Hypoglycin A aus dem Samen und den Keimling des Bergahorns hemmt den Fettstoffwechsel. Er versorgt die Muskelzellen des Pferdes nicht mehr mit ausreichend Energie. Folge: Die Muskeln werden lahm.
Die Anzeichen – nach der Aufnahme des Ahorns dauert es ein bis zwei Tage, bis die Symptome auftreten. Oft ähneln die Anzeichen einer beginnenden Kolik. Es ist schwierig, die Krankheit auf den ersten Blick zu erkennen. Pferde reagieren zudem sehr unterschiedlich auf die Vergiftung mit Bergahorn. Pferdebesitzer sowie Pensionsinhaber sollten jedoch auf folgende Symptome achten:
- Steifheit
- Schwäche / Muskelschwäche
- Schwitzen
- Erhöhte Herz- und Atemfrequenz
- Depression
- Schlundverstopfung
- dunkler Urin
Die typischen Weiden auf denen Probleme auftreten, befinden sich in der´Nähe von Ahornbäumen, sind in einer Senke und sehr feucht. Mittlerweile ist sogar anzunehmen, dass das Gift auch über Trinkwasser aufgenommen wird. Samen sowie Keimlinge kontaminieren die Tränken.
Wie können sich Pensionsstallbetreiber schützen?
Die Vorsorge – erste Abhilfe können Pferdebetriebe mit dem Anbieten von frischem Trinkwasser schaffen. Denn die Pferde nehmen das Gift auch über stehendes Wasser auf. Ein zusätzliches Angebot an Raufutter kann dafür sorgen, dass die Pferde die Flügelfrucht oder den Keimling nicht aufnehmen. Wichtig ist, dass die Pferde maximal sechs Stunden auf der Weide stehen. Die Umgebung der Weide sollte auf Ahorn abgesucht und Keimlinge schnell beseitig werden. Sicher ist sicher: Gegebenenfalls müssen die Weiden für Pferde gesperrt oder Bäume abgeholzt werden.
Die Behandlung – kommt es zu einer Weidemyopathie ist schnelles Handeln gefragt. Der Tierarzt kann erkrankten Pferden mittels Infusionen von Elektrolyten und Zucker, Gabe von Schmerzmitteln und Verabreichung von Vitaminen und Antioxidantien helfen. Die Prognose hängt von der Schwere der Erkrankung ab. So lange die Pferde noch Stehen können, kann eine vollständige Heilung erfolgen.
Der Schutz – erkrankt ein Pensionspferd an der Weidemyopathie oder verstirbt an der Vergiftung, kann der Tierhalter Forderungen an den Pensionsstall stellen. Selbst, wenn der Pferdebetrieb keine Schuld an der Erkrankheit des Pferdes hat, haftet er aus einem vermutenden Verschulden.
Das heißt: Er muss beweisen, keinen Fehler begangen zu haben. Gelingt sein Entlastungsbeweis – an den strenge Anforderungen gestellt werden – nicht, haftet er. Aus diesem Grund ist Pensionsställen dringend zu empfehlen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bei einer Haftpflichtversicherung genießt der Versicherungsnehmer auch finanziellen Schutz bei Streitigkeiten. Neben Prüfungen und Regulierung von Leistungsansprüchen, wehrt die Versicherung auch unberechtigte Forderungen ab. Ein Haftpflichtversicherer agiert hier ähnlich wie ein Rechtsschutzversicherer – er vertritt die Rechte des Versicherungsnehmers vor Gericht. Bei den zahlreichen Haftungsrisiken ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdebetriebe unerlässlich.
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