Galt in Deutschland bisher die Maut pflicht für Fahrzeuge erst ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, wird dieses ab 1. Oktober auf mindestens 7,5 Tonnen gesenkt.
Davon betroffen sind auch Pferdetransporter.
Mautpflichtig sind nach § 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge oder auch Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Pferdetransporter sind eingeschlossen, da auch Pferde als Güter gelten. Ausnahmen bilden lediglich Pferdetransporter mit dauerhaft eingebautem großem Wohnabteil oder in Form einer Fahrzeugkombination mit Wohnanhänger. Diese Fahrzeuge sind unter Umständen mautfrei.
Die Lkw-Maut wird in Deutschland seit 2005 erhoben, 2018 soll sie auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Das mautpflichtige Streckennetz ist unter www.mauttabelle.de abrufbar.