Bei einem Pferd auf einem Betrieb in Hagen-Grinden im Landkreis Verden erkrankte ein Tier an Infektiöser Blutarmut der Einhufer. Diese Virus-Erkrankung, die Pferde, Esel Maultiere oder Maulesel befallen kann, ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Deshalb legte die Veterinärbehörde des Landkreis Verden einen Sperrbezirk rund um die Ortschaft Hagen-Grinden fest. Das erkrankte Pferd wurde getötet. Die Tierseuchen-Verordnung schreibt außerdem fest, dass alle Einhufer im gesperrten Bezirk untersucht werden.
Übertragung Infektiöse Blutarmut
Infektiöse Blutarmut der Einhufer übertragen hauptsächlich blutsaugende Insekten wie Bremsen oder Stechfliegen. Pferde übertragen die Infektion hingegen selten, so die Einschätzung des zuständigen Amtsveterinärs Dr. Peter Rojem. Alle anderen Tiere, die im selben Bestand wie das erkrankte Pferd stehen, seien bereits negativ getestet worden.
Symptome
Tiere, die an Infektiöser Blutarmut der Einhufer erkrankt sind, zeigen laut Dr. Rojem nur allgemeine Symptome. Diese sind beispielsweise blasse Schleimhäute, Schwäche, Gewichtsverlust, Fieger oder Futterverweigerung, Fehlgeburten und unkontrollierte Bewegungen. Andere Tiere erkranken nach Erfahrung des Amtstierarztes symptomlos. Sie übertragen deshalb die Krankheit symptomlos auf andere Pferde.
Therapie
Die Krankheit ist unheilbar. Auch eine geeignete Therapie gibt es nicht. Die Veterinärbehörde rät Pferdehaltern darum, blutsaugende Insekten mit geeigneten Mitteln von Pferden fernzuhalten. „Eine Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist erst in drei Monaten möglich, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrgebiet stattgefunden hat“, betont Dr. Rojem. Diese und weitere Maßnahmen der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Ausbreitung unwahrscheinlich
„Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer tritt, obwohl weltweit verbreitet, in Deutschland sehr selten auf“, erklärt Dr. Peter Rojem, Amtstierarzt des Landkreises Verden. Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar, denn sie betrifft nur Einhufer. Mit einer weiteren Ausbreitung der Krankheit rechtnet der Amtstierarztes eher nicht.
Verfügungen im Landkreis Verden
Alle Pferde und Einhufer im Sperrbezirk (ein Kilometer rund um den betroffenen Betrieb), testet man auf Infektiöse Blutarmut hin. Alle Betriebe,die diese Anordnung betrifft, informiert die Behörde. Außerdem müssen Pferdebesitzer oder Betriebsleiter ihre Tiere in der Sperrzone aufstallen. Sie dürfen zudem ohne Genehmigung der Veterinärbehörde nicht aus dem Gebiet gebracht werden. Auch Ausstellungen und Veranstaltungen wie Turniere oder Ausstellungen sind verboten.