Herpesviren kommen bei Pferden auf der ganzen Welt mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Hat sich ein Pferd einmal mit Herpesviren infiziert, bleibt es ein Leben lang infiziert und damit Virusträger, auch, wenn es selbst keine Krankheitssymptome entwickelt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. Etwa 80 Prozent aller Pferde tragen Herpesviren in sich.
Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde
Am 1. Januar 2023 tritt die Pflicht für die Herpes-Impfung in Kraft, die Anfang Juli 2021 vom Beirat Sport bei der Jahrestagung der FN nach ausführlicher Diskussion der Vor- und Nachteile beschlossen wurde. Mit dieser Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet). Die Beschlussfassung zur LPO obliegt dem Beirat Sport, in dem Mitglieds- und Anschlussorganisationen der FN vertreten sind. In der Beschlussfassung sind auch die Impfvorgaben für Turnierpferde geregelt. Durch die Einführung einer Impfpflicht in der LPO kann eine größere Impfdichte sichergestellt werden. Wegen des Zusammentreffens von vielen Pferden aus verschiedenen Beständen auf Turnieren muss diese Pferdegruppe besonders geschützt und das Risiko der Krankheitsübertragung gesenkt werden. Die Impfpflicht soll also einen wichtigen Bestandteil der Infektionsprophylaxe bei Turnierpferden bilden.
Equines Herpesvirus 1
Hinsichtlich der Impfung ist bei Pferden vor allem das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten, Geburten von lebensschwachen Fohlen und fiebrigen Atemwegserkrankungen insbesondere bei jungen Pferden verantwortlich ist. In seltenen Fällen kann es zu einer neurologischen Verlaufsform der Erkrankung kommen, bei der die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen zeigen. Häufig beginnen diese an der Hinterhand und schreiten nach vorne fort. Ebenfalls möglich sind Harn- und Kotabsatzprobleme.
Um einem Ausbruch vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher Maßnahmen. Impfungen sind dabei ein wichtiger Bestandteil. Bei der Impfung gegen Herpes ist zu bedenken, dass sie das einzelne Pferd nicht vor einer Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der Krankheit schützen kann. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen durch die Impfung abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil dieser Impfung ist die Verminderung der Viren, die das geimpfte Pferd im Falle einer Infektion oder einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome ausscheidet.
Durch die Senkung der ausgeschiedenen Viren reduziert sich auch die Gefahr, dass sich weitere Pferde infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung greift vor allem dann, wenn flächendeckend möglichst alle Pferde geimpft sind.
Impfintervalle der Herpes-Impfung
Für Pferde, die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen, schreibt die FN die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Das WBO-Impfschema für die Grundimmunisierung richtet sich danach, ob ein Lebend- oder ein Inaktivimpfstoff verabreicht wird. Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden. Ab der dritten Impfung ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivimpfstoffen möglich.
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