Der Arbeitskreis Pferde der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. hat vor Kurzem eine Stellungnahme zu gynäkologischen Praktiken bei Sportpferden herausgegeben. Bei Stuten werden vor allem während der Rosse beim Training oder bei Wettbewerben oft Leistungseinbußen verzeichnet. Viele Reiter beklagen in dieser Zeit die mangelnde Konzentrationsfähigkeit oder Leistungsschwächen ihrer Stuten. Um dieses unerwünschte, hormonell bedingte Verhalten zu unterbinden, wurden verschiedene Praktiken zur Unterdrückung des reproduktiven endokrinen Systems entwickelt.
Praktiken
Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. sind dies12e Maßnahmen aus arzneimittel-
und tierschutzrechtlicher Sicht abzulehnen. Die Vereinigung kritisiert außerdem die Tatsache, dass einige dieser Praktiken auf gynäkologischen Fortbildungsseminaren propagiert werden. Zu den verbreiteten Maßnahmen gehören die hormonelle und die mechanische Unterdrückung der Rosse, Ovulationsinduktionen, Superovulationen, chemische Kürettagen und Vulvaplastiken. Einige dieser Praktiken haben für Pferde schmerzhafte Nebenwirkungen. Sie sind gesetzeswidrig, können ernsthafte Verletzungen hervorrufen oder sind aus ethischer Sicht abzulehnen.
§ 3 Tierschutzgesetz
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. betont, dass die physische und psychische Gesundheit der Pferde grundsätzlich an erster Stelle stehe. Ein normaler hormoneller Zyklus der Stute sei keine Erkrankung und müsse deshalb nicht behandelt werden. Auch die Verhaltensänderungen, die bei einigen Stuten mit der Rosse einhergehen, seien Teil des Naturells und müssten akzeptiert werden. Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes spreche sich gegen Überforderungen der Tiere aus. Bei wirtschaftlichen und sportlichen Interessen handle es sich nicht um Gründe im Sinne dieses Gesetzes, die Eingriffe in die körperliche und hormonelle Unversehrtheit der Stute rechtfertigen würden.