Close Menu

    Subscribe to Updates

    Get the latest creative news from FooBar about art, design and business.

    What's Hot
    Interview Reitplatzpflege Bernd Spliethoff

    Reitbodenpflege: Darum ist sie so wichtig

    5. Juni 2025

    FN-Betriebscheck läuft an

    4. Juni 2025

    Pferde beobachten uns und lernen daraus

    19. Mai 2025
    Pferdebetrieb abonnieren
    PferdebetriebPferdebetrieb
    • Home
    • Magazin
      • Pferdebetrieb abonnieren
      • Pferdebetrieb kündigen
      • Gratis-E-Books: Pferdebetrieb kompakt
      • Ausgaben-Archiv
      • Sonderhefte
      • Mediathek
      • Team
    • News
      • Neu
      • Verlosungen
      • Praxistests
      • Betriebsreportagen
      • Produktneuheiten & Aktionen
    • Events
      • Webtalk „Wurmbefall im Pferdebestand: erkennen, handeln, vorbeugen“
      • Weiterbildungskurse
    • Mediathek
    • Produkte
    • Branchenführer
      • Online einkaufen
    • Kleinanzeigen
      • Suchen
      • Buchen
      • Verwalten
    • Shop
      • Abos
      • AK Pferd Mitgliedschaft
      • Sonderhefte
      • Weiterbildung
      • Warenkorb
      • Mein Konto
    • Service
      • Newsletter abonnieren
      • Werben auf Pferdebetrieb
      • Mediadaten
      • Team
      • Kontakt
    PferdebetriebPferdebetrieb
    Home»News & Aktuelles»Pferdesteuer rechtmäßig
    News & Aktuelles

    Pferdesteuer rechtmäßig

    30. September 2015
    teilen
    Facebook Twitter Pinterest Email WhatsApp
    ausritt, pferdesteuer

    Foto: Guido Krisam Pferde, die der Freizeitgestaltung dienen, dürfen besteuert werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine Pferdesteuer zu erheben.

    Dies begründete das BVerwG damit, dass die Pferdesteuer zu den örtlichen Aufwandsteuern gehöre und daher grundsätzlich zulässig sei. Das Halten beziehungsweise die entgeltliche Benutzung eines Pferdes gehen laut BVerwG vergleichbar der Hundehaltung oder dem Nutzen einer Zweitwohnung über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordern einen zusätzlichen Vermögensaufwand. Die Steuersatzung von Bad Sooden-Allendorf erfülle die Gesetzesvorgabe, dass nur die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf besteuert werden darf, indem sie nur das Halten und Benutzen von Pferden „zur Freizeitgestaltung“ besteuere. Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, werden von der Steuerpflicht ausgenommen.

     

    Bad Sooden Allendorf; FN; Pferdesteuer; Urteil Bas Sooden Allendorf FN Urteil

    Dazu passende Artikel

    Interview Reitplatzpflege Bernd Spliethoff

    Reitbodenpflege: Darum ist sie so wichtig

    5. Juni 2025

    FN-Betriebscheck läuft an

    4. Juni 2025

    Pferde beobachten uns und lernen daraus

    19. Mai 2025
    Leave A Reply

    Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.






    “Pferdebetrieb” ist eine Publikation der Sparte "Tier-Zeitschriften" der Forum Zeitschriften und Spezialmedien GmbH. Zum Portfolio gehören auch: Arbeitskreis Pferd und Horse-Gate.

    © FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GmbH | FORUM Media Group
    Abo kündigen | AK Pferd | AGB | Datenschutz | Impressum

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.