Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Das Frankfurter Polo‑Turnier auf dem Gelände am Georgshof in Frankfurt‑Nied darf trotz Landschaftsschutzes stattfinden.
Mit dem Eilantrag des Frankfurter Polo‑Clubs e.V. gegen die Verweigerung der Genehmigung durch die Stadt erreichte das Gericht, dass das geplante Carl‑von‑Weinberg‑Cup‑Turnier rechtlich zulässig ist. Die Stadt hatte kritisiert, dass die Veranstaltung den Charakter des Landschaftsschutzgebiets verändere und das Landschaftsbild beeinträchtige.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass es sich lediglich um eine temporäre Nutzung handelt: Spielzeiten sind auf wenige Stunden begrenzt, Zelte und Zuschauer treten nur vorübergehend auf, zudem findet in der Nähe bereits regelmäßiger Sportbetrieb statt. Da es sich nicht um ein Naturschutz-, sondern um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist eine solche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der Beschluss gilt ausdrücklich nur für das spezielle Turnierwochenende (27.–29. Juni). Eine generelle Freigabe ist nicht erfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Fazit für Pferdehalter: Wer das Polospiel in freier Natur erleben möchte, kann sich auf ein traditionsreiches Sportereignis freuen – rechtlich abgesichert und mit klar definierten Regularien im Sinne des Landschaftsschutzes.