Ab 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) in Kraft, in der die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den gesamten Ausbildungsablauf im Pferdesport regelt. Die Neuerungen betreffen Reiter, Fahrer, Trainer, aber auch Pferdesportvereine und -betriebe. Eine dieser Neuerungen sind die Pferdeführerscheine, die für mehr Sicherheit, Unfallverhütung und Tierwohl sorgen sollen: Sie stellen eine Zusammenfassung aller grundlegenden Kompetenzen dar, die reitweisen- und disziplinübergreifend nötig sind, um verantwortungsvoll mit Pferden umzugehen.
Inhalte sind der Erstkontakt, die Pflege, das Pferdeverhalten, Haltung, Fütterung und Gesundheit. Außerdem kommen Bodenarbeit und der Umgang mit Alltagssituationen dazu. Um sich zur Prüfung für beide Pferdeführerscheine anmelden zu können, ist ein Vorbereitungslehrgang nötig. Er entspricht dem bisher angebotenen Basispass Pferdekunde bzw. dem Reitpass. Eine weitere Neuerung ist es, dass das bisher zehnstufige Reitabzeichenmodell für Fahren, Longieren, Voltigieren und Westernreiten ergänzt wird.
Interessant für Betriebsleiter: Das System, nach dem die FN ihre Kennzeichnung an pferdehaltende Vereine und Betriebe vergibt, wird reduziert. So soll das Einstiegs- und Antragsverfahren für die Betriebe einfacher werden. Der Überprüfungszeitraum steigt auf insgesamt vier Kalenderjahre. Was es ab 2020 nicht mehr geben wird, sind die Punkte für die Leistungsniveaus der verschiedenen Kennzeichnungen. Stattdessen sollen Titel wie zum Beispiels Basisausbildung oder Ponyreitschule, die passende Zielgruppe künftig direkter ansprechen. Um das Grundschild Pferdehaltung zu erhalten, müssen ab 2020 mindestens drei statt vorher zwei Pferde auf dem Betrieb stehen. Ab Ende Oktober ist die neue APO im FN-Verlag erhältlich.