Nach und nach fallen immer mehr PV-Anlagen aus der EEG-Förderung. Nun stellt sich die Frage, wie es weitergehen kann. Wir haben mit zwei Experten darüber gesprochen, welche Alternativen offenstehen und wann sich Eigennutzung mit Stromspeichern oder Direktvermarktung für Betreiber rechnen können. Außerdem klären wir, ob sich eine Neu-Investition in PV-Anlagen immer noch lohnt. Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür bieten die Beispielrechnungen in diesem Online-Artikel. Zuletzt aktualisiert am 5. März 2021!
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, sorgt für Aufruhr und Kritik: Verbände wie der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordern die Regeln für den Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom zu vereinfachen. Aus den Reihen des Bundestags kommt Kritik an der Regelung, dass Anlagenbetreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen nicht mehr vergütet werden sollen. Als Reaktion darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende November einen Vorschlag vorgelegt, um diesen Vergütungsausfall zu kompensieren. Die Förderung soll sich dem Plan nach um die Stunden verlängern, in denen die Betreiber wegen negativer Strompreise keine EEG-Förderung erhalten haben. Weitere Kritik von Seiten der Politik geht dahin, dass die Überarbeitung der EEG-Förderung unzureichend sei, um die Klimaschutzziele Deutschlands und der EU zu erreichen. Zudem gaben Mitte November mehrere Sachverständige zu bedenken, dass das EEG bereits in seiner aktuellen Fassung zu komplex und kaum von Fachleuten zu überblicken sei. Nicht verwunderlich, dass es Anlagenbetreibern bereits jetzt Kopfzerbrechen beschert.
Abwägungssache
Zum aktuellen Stand der Dinge und den Optionen, die Betreiber von PV-Anlagen jetzt haben, erfahren Sie mehr im Sonderheft “Nachhaltigkeit” des Profi-Magazins Pferdebetrieb. Dabei nehmen wir neben der Direktvermarktung auch die Volleinspeisung, den Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung und die Inbetriebnahme einer neuen Anlage unter die Lupe.
Dirk Wietzke ist seit 14 Jahren als Energieberater bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein tätig und fasst zusammen: „Erst den Energieverbrauch senken, ggf. mit BLE-Förderung, und dann mit einer verbrauchsangepassten Photovoltaikanlage einen Teil selber erzeugen. Bei mindestens 30 % Eigenverbrauch ist die PV-Investition immer noch interessant.“
Bei einer neuen Anlage müssen die ersparten Stromkosten für die Wirtschaftlichkeit sorgen. Dabei ist zu bedenken, dass für den Eigenverbrauch die EEG-Umlage (2021 6,5 ct/kWh) an den Netzbetreiber zu zahlen ist. Hierfür nennt Wietzke zwei Ausnahmeregelungen: „Zum ersten sind jetzt mit dem EEG 2021 Anlagen bis 30 kWp und max. 30.000 kWh von der EEG-Umlage befreit (bisher 10 kWp). Zum zweiten gilt: Wird der PV-Strom innerhalb eines Unternehmens erzeugt und verbraucht (Personenidentität), wird nur 40 % der EEG-Umlage (2,6 ct/kWh) fällig.“ Diese Regelung gilt nun auch für nachträglich in den Eigenverbrauch genommene Anlagen und Ü20-Anlagen (ausgeförderte Anlagen).
Zuvor sei jedoch immer zu prüfen, ob eine vorhandene PV-Anlage in den Eigenverbrauch wechseln kann. In jedem Falls ist eine unabhängige Beratung zu empfehlen. Eine Beispielrechnung zum Betrieb mit oder ohne Eigenverbrauch hat uns der Diplom-Ingenieur für Maschinenbau (FH) Dirk Wietzke freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Die beiden Berechnungen sind jeweils für eine Anlage mit 10 kWp und eine für 40 kWp angesetzt: